Interview mit Ramona Krampe
Frau Krampe, was genau ist das Persönliche Budget?
Kurz gesagt, ein modernes Menschenrecht für Menschen mit Handicap. Es versetzt behinderte Menschen in die Lage, selbstbewusst als Arbeitgeber aufzutreten, Leistungen zu kaufen, anstatt um Hilfe zu bitten. Jetzt entscheidet jeder Behinderte in Absprache mit dem Leistungsträger, was genau er zur Teilhabe an der Gesellschaft benötigt.
Wo wird es beantragt?
Das Persönliche Budget kann man bei den sogenannten "Leistungsträgern" beantragen. Das sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Pflegeversicherung (dort bekommt man Gutscheine, aber keine Geldleistungen) und der Sozialhilfeträger. Leistungsträger sind auch Krankenkasse, Renten- und Unfallversicherung bzw. die öffentliche Jugendhilfe. Auch das Integrationsamt gehört dazu.
Wer ist eigentlich antragsberechtigt?
Nicht nur der Mensch mit Handicap selbst, weil einige daskörperlich oder geistig nicht können. Grundsätzlich antragsberechtigt sind Eltern bzw. der gesetzliche Betreuer oder auch der Sozialdienst. Darüber hinaus bevollmächtigte Personen oder das Personal eines Heimes, in dem sich der Behinderte aufhält.
Wer gibt dabei fachliche Unterstützung?
Zum Beispiel unsere Firma MIDRAS. Wir kennen die Prozeduren, Formulare und können Ihnen dafür so manchen Tipp geben. Ganz wichtig und das ist für uns selbstverständlich: Wenn wir im Auftrag aktiv werden, wird der Antrag für das Persönliche Budget von uns immer nur stellvertretend für die betreffende Person und in deren Sinne gestellt.
Umfasst das Persönliche Budget auch Miete usw.?
Ganz klar: nein. Das Persönliche Budget deckt diesen Bereich nicht ab, da es ausschließlich auf Betreuung, Begleitung und Pflege, aber auch auf Mobilität und kulturelle Teilhabe zielt. Kosten für Heizung, Miete usw. haben damit nichts zu tun.
Zur Antragstellung gehören Zielvereinbarungen, dazu bitte Näheres.
Genau. Beim Antragsverfahren zum persönlichen Budget werden immer in Absprache mit dem Betroffenen bzw. dessen Vertreters immer Ziele bzw. Zielvereinbarungen vereinbart. Diese Ziele werden ganz individuell formuliert und sollen über einen bestimmten Zeitraum hinweg den Einsatz der Geldmittel überprüfbar machen. Spätestens alle zwei Jahre werden diese Ziele dann überprüft.
